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Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.
Gefördert werden:
Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE). Gerne unterstützen wir Sie hierbei.
Es wird zwischen der Förderung des Heizungstausches (Antragstellung über KfW) und der Förderung von Effizienz-Einzelmaßnahmen (Antragsstellung über BAFA) unterschieden.
1. Förderung des Heizungstausches
30 bis 70 Prozent für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien und von Anlagen zur Heizungsunterstützung; außerdem für den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, bestehend aus:
Und So funktioniert's:
1 Experten beauftragen
Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, müssen Sie uns als Experten für Energieeffizienz beauftragen und wir erstellen eine Bestätigung zum Antrag (BzA). Die BzA enthält u. a. Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förderfähigen Gesamtkosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.
2 Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen
Um einen Antrag stellen zu können, muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen, in dem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten ist. Darin ist mit Ihrem Fachunternehmen vereinbart, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie von der KfW eine Förderzusage für Ihr Vorhaben erhalten. Aus dem Vertrag muss sich das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme ergeben. Das Datum darf nicht außerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.
3 Registrieren und Zuschuss beantragen
Bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, stellen Sie Ihren Antrag direkt im Kundenportal „Meine KfW“.
4 Vorhaben umsetzen
Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Innerhalb von 36 Monaten ab Zusage der KfW, müssen Sie das Vorhaben vollständig abgeschlossen haben.
5 Identifizieren, Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten
Anschließend weisen Sie bitte nach, dass Sie Ihr Vorhaben durchgeführt haben:
2. Förderung von Effizienz-Einzelmaßnahmen
Voraussetzungen für den Zuschuss zur Emissionsminderung:
Eigenleistungen von Privatpersonen
Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur Umsetzung von Umfeldmaßnahmen.
Wird eine Maßnahme ganz oder teilweise nicht durch ein Fachunternehmen, sondern in Eigenleistung durch Privatpersonen durchgeführt, werden in diesem Zusammenhang nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert. Die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten müssen durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten oder ein berechtigtes Fachunternehmen mit dem Verwendungsnachweis bestätigt werden. Rechnungen über Materialkosten bei Eigenleistungen müssen den Namen des Antragstellers ausweisen, in deutscher Sprache ausgefertigt sein und sind nur förderfähig, wenn auf der entsprechenden Rechnung ausschließlich förderfähige Posten enthalten sind.
Ergänzungskredit
Ergänzend zu diesen Zuschuss-Angeboten steht grundsätzlich allen Antragstellenden ein Ergänzungskredit für Maßnahmen an Wohn- wie Nichtwohngebäuden offen. Für private Selbstnutzende mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro pro Jahr ist das Kreditangebot von bis zu 120.000 Euro Kreditsumme pro Wohneinheit zinsverbilligt erhältlich. Den zinsverbilligten KfW-Kredit können sie nach Vorlage der Förderzusage bei einer Hausbank/Geschäftsbank beantragen.
Grenzen für förderfähige Ausgaben
Es gelten Höchstgrenzen und weitere Bestimmungen zu den förderfähigen Ausgaben, auf die sich diese Fördersätze beziehen. So können für den Heizungstausch bis zu 30.000 Euro als förderfähige Ausgaben angerechnet werden; für weitere Effizienzmaßnahmen zusätzlich 30.000 bzw. max. 60.000 Euro bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans. Das heißt: Wenn der Heizungstausch mit weiteren Effizienzmaßnahmen verknüpft wird, liegen die förderfähigen Ausgaben bei bis zu 90.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit.
Eine Durchführung von Maßnahmen ist auch in Eigenleistung möglich. In dem Fall werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert. Voraussetzung ist dann, dass ein Energieeffizienz-Experte oder eine Fachunternehmerin die fachgerechte Durchführung und die Kostenangaben bestätigt.
Umfassende Förderung von Efficiency Smart Home-Anwendungen
Es gibt eine Förderung von Efficiency Smart Home-Anwendungen, die zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung beitragen. Das Spektrum der förderfähigen Maßnahmen reicht dabei von Smart Meter über Mess- und Steuerungstechnik bis hin zur Regelungstechnik. Bis zu 15 Prozent der Kosten werden übernommen.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme – Maßnahmen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik - als Teil eines in der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich der Fördersatz zusätzlich um 5 Prozentpunkte. Die Maßnahme muss hierfür jedoch innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden. Der Bonus wird bei der Förderung von Heizungen nicht gewährt.
Fachplanung und Baubegleitung
Bei der investiven Umsetzung der Maßnahmen können Sie die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung zusätzlich mitbeantragen. Mit der Fachplanung und Baubegleitung wird sichergestellt, dass die Maßnahmen in der Qualität umgesetzt werden, wie es für eine Förderung notwendig ist. Gefördert werden maximal 50 Prozent der Planungs- und Baubegleitungsleistungen im Rahmen der BEG EM. Die förderfähigen Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung sind gedeckelt auf:
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