KfW Energieeffizienz-Experte

Beratung für Ihre energetische Sanierung

 

Wenn es eine energetische Sanierung sein soll, dann sind wir die richtigen Ansprechpartner. Wir planen die Sanierung, überwachen den Fortschritt und die Ausführung und führen eine Qualitätssicherung durch. Somit können Sie sicher sein, dass sich alles so entwickelt, wie Sie es sich vorstellen.

 

Wie ein Energieeffizienz-Experte helfen kann

 

Zunächst machen wir eine Bestandsaufnahme des energetischen Ist-Zustands. Dabei berücksichtigen wir die Gebäudehülle, die Fenster, Türen, sowie die Heizungsanlage. Anschließend wissen Sie, welche Einsparpotentiale Sie haben.

 

Anschließend erarbeiten wir auf Grundlage der Bestandsaufnahme Vorschläge, welche Schwachstellen zu welchen Kosten behoben werden können. Dies kann zum Beispiel in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans stattfinden.

Die im Sanierungsfahrplan vorgeschlagenen Maßnahmen sind lediglich eine Handlungsempfehlung. 

Eine Verpflichtung zur Umsetzung besteht nicht.

Sollten Sie sich für bestimmte Sanierungs­maßnahmen entscheiden, geht es an die energetische Fachplanung. Auf dieser Grund­lage können Sie dann Angebote bei Handwerker einholen. Gerne helfen wir Ihnen dabei, die Angebote fachlich zu prüfen.

 

 

 

 

 

 

Sobald die Umsetzung beginnt, übernehmen wir auch die Baubegleitung. Wir sichern die Qualität aller Maßnahmen und sorgen dafür, dass das Energie­einspar­potenzial ausge­schöpft und Baumängel vermieden werden.

 

Und so funktioniert es:

Beauftragen Sie uns

Eine feste Voraussetzung für die Förderung von energetischen Maßnahmen und vom Kauf von frisch sanierten Immobilien ist die Einbindung einer Energie­effizienz-Expertin oder eines Energie­effizienz-Experten. Wir übernehmen

  • die Erstellung des Sanierungs­konzepts und
  • die anschließende Baubegleitung

Beantragen Sie Ihre Förderung

Wenn Sie einen Förderkredit beantragen möchten, stellen Sie Ihren Antrag bei einer Bank Ihrer Wahl. Bitte bringen Sie die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) mit, die wir für Sie ausgestellt haben.

 

Starten Sie mit den Sanierungsarbeiten

Sobald Sie die Zusage für Ihre Förderung bekommen haben, können Sie mit den Arbeiten beginnen.

 

Energietische Fachplanung und Baubegleitung

Gefördert werden die nicht-investiven Maßnahmen, wie energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Sanierung zu Effizienzhäusern.

 

Nach dem Abschluss der Umsetzung

Wir erstellen für Sie die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) nach Abschluss der Sanierungs­arbeiten. Diese Bestätigung reichen Sie bei Ihrem Finanzierungs­partner ein.

Wie hoch ist die Fördersumme für die Fachplanung Baubegleitung?

  • Bei der Baubegleitung bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden Kosten bis 10.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr anerkannt – davon erhalten Eigentümer 50 Prozent als Zuschuss-Förderung, also bis zu 5.000 Euro.
  • Für Mehrfamilienhäuser mit 3 oder mehr Wohnungen gelten förderfähige Kosten bis 4.000 Euro pro Wohnung, maximal 40.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr. Eigentümer erhalten auch hier 50 Prozent Zuschuss, maximal sind 20.000 Euro möglich.

Welche Maßnahmen gehören zu Fachplanung und Baubegleitung? Was genau wird gefördert?


Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören unter anderem:

  • Bestandsaufnahme
  • messtechnische Untersuchungen
  • Konzept zur Wärmebrückenminimierung
  • Aufstellen eines Luftdichtheitskonzepts
  • Erstellen eines Lüftungskonzepts
  • Berechnungen für die Nachweise
  • Planung und Dimensionierung der Heizung
  • Planung und Dimensionierung einer Lüftungsanlage
  • Berechnungen zum hydraulischen Abgleich
  • Aufstellung der förderfähigen Kosten
  • Empfehlungen zum Nutzerverhalten
  • Unterstützung bei Einholung der Angebote
  • Teilnahme an Baubesprechungen
  • Schallschutzplanung
  • Baustellenbegehungen
  • Luftdichtheitsmessung / Thermografie
  • Kostenkontrolle / Rechnungsprüfung
  • Einweisung in die Gebäudetechnik
  • Erstellen von TPB/TPN (BAFA) bzw. BzA/BnD (KfW), die für die Förderanträge notwendig sind

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