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Mit dem iSFP erhalten Sie einen Überblick über die Sanierungsmöglichkeiten und wie die Maßnahmen aufeinander aufbauen und bei der energieeffizienten Sanierung optimal ineinandergreifen können.
Der iSFP versteht sich als eine Empfehlung, wie die energetische optimale Lösung für Ihr Haus (nach dem „Best-möglich-Prinzip“) erreicht werden kann, ob schrittweise oder mit einer Sanierung in einem Zug.
Mit individuellem Sanierungsfahrplan zum energieeffizienten Wohngebäude
Im Rahmen einer Energieberatung erfolgen die folgenden Schritte:
Schritt 1: Nehmen Sie kontakt mit uns auf
Schritt 2: Mit der Beauftragung nehme ich die Gebäudedaten vor Ort auf und Wir können gemeinsam Ihre Wünsche, Vorstellungen und finanzielle Situation besprechen
Schritt 3: Als nächstes wird die energetische Bilanzierung des Ist-Zustandes Ihres Gebäudes erstellt
Schritt 4: Beantragung der Förderung des Sanierungsfahrplans beim BAfA
Schritt 5: Die Sanierungsvorschläge werden entwickelt und der iSFP wird ausgearbeitet
Schritt 6: Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans unter Berücksichtigung möglicher iSFP Förderung
Schritt 7: Anschließend erhalten Sie Ihren iSFP und eine ausführliche Erläuterung
Im Anschluss können Sie mit der Umsetzung der empfohlenen Effizienzmaßnahmen beginnen.
Geringe Kosten durch Förderung für den Sanierungsfahrplan
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert über die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) bis zu 50 Prozent der Kosten einer Energieberatung, in deren Rahmen der iSFP erstellt wird (maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten). Wohneigentümergemeinschaften können zudem für die Erläuterung des Berichts im Rahmen einer Eigentümerversammlung einmalig eine Zuwendung in Höhe von maximal 250 Euro beantragen.
Wird im Anschluss eine förderfähige Sanierungsmaßnahme auf Grundlage eines über die „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) geförderten iSFP umgesetzt, erhöht sich der jeweilige Fördersatz in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) um zusätzliche 5 % (iSFP-Bonus). Somit erhalten Sie eine Förderung von 20 % statt 15 %.
Sanierungsfahrplan im EWärmeG Baden-Württemberg
Der Sanierungsfahrplan ist eine gute Möglichkeit die restlichen 5 % des Gesetzes zu erfüllen. Dieser dient als Instrument zur energetischen Beratung von Altbauten.
Um Energieeinsparpotenziale aufzuzeigen, wird zunächst der Ist-Zustand begutachtet und im Anschluss der Soll-Zustand für die Eigentümerin oder den Eigentümer ermittelt.
Was kostet ein individueller Sanierungsfahrplan?
*Preise inkl. MwSt.
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