Energieausweise

Wann muss ein Energieausweis vorgelegt werden?

 

Ein gültiger Energieausweis ist sowohl beim Hausverkauf als auch bei der Vermietung eines Gebäudes Pflicht.

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis? 

 

Der Bedarfsausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes basierend auf dem Zustand und den baulichen Aspekten. Der Verbrauchsausweis hingegen bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner.

Was ist ein Verbrauchsausweis?

 

Für Bestandsgebäude mit einem Baujahr ab 1978, mit einer Sanierung nach der Wärmeschutzverordnung, oder mit mindestens 5 Wohneinheiten, kann ein Verbrauchsausweis erstellt werden, wenn die benötigten Daten vorliegen. Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, benötigen in der Regel keinen Energieausweis.

Der günstige Verbrauchsausweis ist nur dann zulässig, wenn sich im Gebäude mindestens fünf Wohnungen befinden, oder ein Bauantrag vorliegt, der nach dem 01.11.1977 gestellt wurde und wenn das Gebäude nach der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet oder nachgerüstet wurde.

 

Was benötige ich für einen Verbrauchsausweis?

 

Für den Verbrauchsausweis benötigen Sie im Wesentlichen den Heizungsverbrauch Öl,/Gas oder feste Brennstoffe der letzten drei Jahre. Diese können Sie anhand der Rechnungen Ihres Energielieferanten nachvollziehen. Auch Brennholz/ Pellets bei zusätzlichen Einzelöfen werden berücksichtigt. 

Die restlichen Angaben, die wir zum Gebäude benötigen, sind eher allgemeiner Natur und sollten Sie nicht vor Probleme stellen.

 

Was ist ein Bedarfsausweis?

 

Beim Bedarfsausweis wird der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes durch ein technisches Gutachten ermittelt. Der Beurteilung liegen allein bauliche Aspekte wie beispielsweise das Baujahr, der Gebäudetyp, die Gebäudegröße und Anzahl der Wohnungen sowie technische Daten der Heizungsanlage, die Qualität der Fenster und der Dämmung zugrunde.

Der bedarfsorientierte Ausweis wird bei Neubauten obligatorisch ausgestellt. Ansonsten ist er nur verpflichtend für Mehrfamilienhäuser, die noch nicht die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten und weniger als fünf Wohneinheiten haben. Bei Gebäuden mit mindestens fünf Wohneinheiten geht der Gesetzgeber davon aus, dass das unterschiedliche Verbrauchsverhalten zahlreicher Bewohner sich gegenseitig ausgleichen und ein Verbrauchsausweis demzufolge ausreichend ist. Hier werden die Ergebnisse auf Seite zwei des Energieausweises eingetragen.

Der Bedarfsausweis enthält sowohl einen Wert zum Endenergiebedarf als auch einen zum Primärenergiebedarf. Ist letzterer Wert höher als der Endenergiebedarf, ist von einer Beheizung mit einem weniger umweltfreundlichen Energieträger auszugehen. Der Verbrauchsausweis enthält statt der Angabe zum Endenergiebedarf eine Zahl zum – tatsächlichen – Endenergieverbrauch.

 

Was benötige ich für einen Bedarfsausweis?

  • Sie sollten über grundlegenden Informationen zum energetischen Zustand Ihres Gebäudes verfügen: Baujahr, Heiztechnik, Dämmung.
  • Angaben zur energetischen Qualität einzelner Bauteile (z. B. Fenster, Fassade, Keller, Dach) und der Heizanlage.
  • Angaben zum Aufmaß der Gebäudeflächen (Länge und Breite des Gebäudes, Raumhöhen, Fensterflächen, Dicke der Dämmung). Die Angaben finden sich in der Regel in Bauzeichnungen in Ihrer Bauakte.

Vorsicht vor Energieausweisen zum Dumping-Preis!

 

Die Eigentümer sollen lediglich einen Internet-Fragebogen über den Energieverbrauch der letzten drei Jahre ausfüllen und wenig später liegt der fertige “Energieausweis” in ihrem Briefkasten. Auf diese Weise einen Energieausweis erstellen zu lassen ist allerdings nicht ganz unproblematisch, denn für fehlerhafte Angaben können SIE haftbar gemacht werden! 

Wir empfehlen Ihnen daher: Besser jemand Fachkundigen beauftragen, der zur Begutachtung bei Ihnen vorbei kommt. Damit sind Sie auf der sicheren Seite!

Zu Ihrer Sicherheit beurteilen Sie bitte Energieausweis-Angebote nach folgenden Kriterien:

  • Dem Energieausweis müssen individuelle Modernisierungsempfehlungen beigefügt werden; egal, ob er auf den gemessenen Verbrauchswerten oder dem rechnerischen Energiebedarf beruht
  • Der Aussteller des Energieausweises sollte die vorhandene Heiztechnik und die Qualität von Wänden und Fenstern vor Ort prüfen
  • Der Energieausweis ist ungültig, wenn Hinweise zu Sanierungsmaßnahmen fehlen 
  • Vereinbarungen zwischen Eigentümer und Aussteller des Energieausweises zum Ausschluss der Sanierungsempfehlungen sind unzulässig

Was kostet ein Energieausweis?

 

Verbrauchsausweis

  • 1-2 WE: 115 EUR
  • 3-6 WE: 200 EUR
  • ab 7 WE: 200 Euro zzgl. 30 EUR pro Wohneinheit

Bedarfsausweis

  • 1-2 WE: 500 EUR
  • 3-6 WE: 600 EUR
  • ab 7 WE: auf Anfrage

Auf den Bedarfsausweis gibt es, in Kombination mit einem Sanierungsfahrplan, 80% Rabatt!

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